Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hostels.
2.Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hostels.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.
Vertragsabschluss,-partner, Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hostelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.Alle Ansprüche gegenüber dem Hostel verjähren mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Falle einer Haftung des Hostels für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte.
3.Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
5.Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.
6.Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Verzugszinsen gem.§288 BGB zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber des Hostels aufrechnen oder mindern
Rücktritt des Kunden(Abbestellung,Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hostels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2.Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3.Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen.
4.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5.Dem Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensionsarrangements zu zahlen.
6.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hostel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Hostels
1.Da sich das Sport- und Tourist-Hostel primär als Gruppen- bzw. Mannschaftsunterkunft versteht, räumen wir uns einen Rücktritt vom Vertrag bis einen Monate vor Reservierungsbeginn ein, um dem genannten Ziel gerecht zu werden.
2.Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
3.höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
4.Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
5.das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, das die Inanspruchnahme der Hostelleistung die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels gefährden kann.
6.ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt “Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt.
7.Das Hostel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.Es entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen das Hostel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hostels.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bei einer späteren Ankunft nach 18.00 Uhr ist das Hostel unbedingt in Kenntnis zu setzen.
3.Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Gastes für Schäden
1. Der Gast haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden sowie den Verlust von vorübergehend überlassenen Gegenständen (z.B. Zimmerschlüssel)
2. Das Hotel kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheiten (Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Haftung des Hostels
1.Das Hostel haftet, beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels zurückzuführen sind; Dies gilt nicht im Falle der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben oder einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 2500,- sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,-
3.Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel Anzeige macht(§703 BGB).
4.Für die unbeschränkte Haftung des Hostels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
3.Auschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.
4.Es gilt deutsches Recht.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.